Hinweis zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, weisen wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hin. Der folgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer).

I.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien der vorgenannten Art können Sie deshalb entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

AKOS Styropor Stuckleisten GmbH

Straße + Haus-Nr.: Gewerbegebiet Moosham 3
PLZ + Ort: 94496 Ortenburg

II.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Solche Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.


Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe, wobei diesen folgende Bedeutung zukommt:
- Pb = Batterie/Akku enthält Blei;
- Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium;
- Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber.

Hier können Sie den Hinweis zum Batteriegesetz als PDF-Datei herunterladen.

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